
Als weiteres Spezialgebiet besitzt RA Becker
profunde Kenntnisse im Verkehrsunfallrecht.
In der Vergangenheit hat RA Becker in einer Beratertätigkeit für die größte Versicherungsgesellschaft in Frankreich gearbeitet.
Im Rahmen dieser Tätigkeit war er mit der Abwicklung der auf deutschem Boden von Versicherungsnehmern verursachten Kraftfahrzeugunfallschäden, gleichgültig welcher Größenordnung, betraut. Selbständige Unfallanalyse, Haftungsbeurteilung und Schadensregulierung in eigenständiger Bearbeitung führten zu breitgefächertem Wissen im Verkehrsunfallrecht und zur Beherrschung der französischen Sprache.